Kinder- und Jugendschutz bei Super RTL

Richtlinien für TV-Werbung

Was Werbung im Kinderfernsehen darf und was nicht, geben die Bestimmungen der EU-Fernsehrichtlinie, der Jugendmedienschutz-Staatsvertrag, die Richtlinien der Lanmdesmedienanstalten sowie interne Richtlinien bei SUPER RTL vor.

Folgende Regelungen sind festgelegt und werden durch einen Jugendschutzbeauftragten des Senders geprüft:

  • Fernsehwerbung darf Minderjährigen keinen seelischen oder körperlichen Schaden zufügen.
  • Sendungen für Kinder dürfen nicht durch Werbung oder Teleshopping unterbrochen werden.
  • Fernsehwerbung im Kinderumfeld muss durch optische und akustische Mittel eindeutig von anderen Programmteilen getrennt werden. Deshalb gibt es zu Beginn und Ende des Werbeblocks Werbetrenner, die es Kindern erleichtern, zwischen Werbung und Programm zu unterscheiden. Zusätzlich blendet SUPER RTL sein Senderlogo während der Werbung aus.
  • Fernsehwerbung für alkoholische Getränke darf sich nicht speziell an Minderjährige richten und vor allem keine Minderjährigen beim Alkoholgenuss darstellen.

Die Privatsender haben eine/n Jugendschutzbeauftragte/n zu berufen, der/die das gesamte Programm –auch die Werbung – auf seine Eignung für Kinder und Jugendliche prüft.

SUPER RTL ist Mitglied in der Freiwilligen Selbstkontrolle Fernsehen e.V. (FSF), einer durch den Staat zertifizierten Einrichtung des Jugendschutzes. Die Mitgliedssender (viele private TV-Sender) legen dort unabhängigen Prüfern ihre Sendungen vor und erhalten ein Jugendschutzgutachten. Neben dieser und vielen medienpädagogischen Aufgaben betreibt der Verein auch eine Hotline für Zuschaueranfragen.

Durch zusätzliche Vorgaben wird Werbung bei SUPER RTL intern sorgfältig geprüft: 

  • Für Party- und Chatlines, diätische Produkte, 0190er Nummern und ab 18 Jahren freigegebene Kinofilme darf überhaupt nicht geworben werden.
  • Darstellungen von Gewalt und Obszönität in Werbespots sind untersagt.
  • SUPER RTL verzichtet im Kinderprogramm bis 20 Uhr auf Werbespots für Klingeltöne.

Sollten Sie dennoch auf unangemessene Werbung aufmerksam werden, können Sie sich jederzeit an die Zuschauerredaktion wenden

Richtlinien für TV-Werbung

Was Werbung im Kinderfernsehen darf und was nicht, geben die Bestimmungen der EU-Fernsehrichtlinie, der Jugendmedienschutz-Staatsvertrag, die Richtlinien der Lanmdesmedienanstalten sowie interne Richtlinien bei SUPER RTL vor.

Folgende Regelungen sind festgelegt und werden durch einen Jugendschutzbeauftragten des Senders geprüft:

  • Fernsehwerbung darf Minderjährigen keinen seelischen oder körperlichen Schaden zufügen.
  • Sendungen für Kinder dürfen nicht durch Werbung oder Teleshopping unterbrochen werden.
  • Fernsehwerbung im Kinderumfeld muss durch optische und akustische Mittel eindeutig von anderen Programmteilen getrennt werden. Deshalb gibt es zu Beginn und Ende des Werbeblocks Werbetrenner, die es Kindern erleichtern, zwischen Werbung und Programm zu unterscheiden. Zusätzlich blendet SUPER RTL sein Senderlogo während der Werbung aus.
  • Fernsehwerbung für alkoholische Getränke darf sich nicht speziell an Minderjährige richten und vor allem keine Minderjährigen beim Alkoholgenuss darstellen.

Die Privatsender haben eine/n Jugendschutzbeauftragte/n zu berufen, der/die das gesamte Programm –auch die Werbung – auf seine Eignung für Kinder und Jugendliche prüft.

SUPER RTL ist Mitglied in der Freiwilligen Selbstkontrolle Fernsehen e.V. (FSF), einer durch den Staat zertifizierten Einrichtung des Jugendschutzes. Die Mitgliedssender (viele private TV-Sender) legen dort unabhängigen Prüfern ihre Sendungen vor und erhalten ein Jugendschutzgutachten. Neben dieser und vielen medienpädagogischen Aufgaben betreibt der Verein auch eine Hotline für Zuschaueranfragen.

Durch zusätzliche Vorgaben wird Werbung bei SUPER RTL intern sorgfältig geprüft: 

  • Für Party- und Chatlines, diätische Produkte, 0190er Nummern und ab 18 Jahren freigegebene Kinofilme darf überhaupt nicht geworben werden.
  • Darstellungen von Gewalt und Obszönität in Werbespots sind untersagt.
  • SUPER RTL verzichtet im Kinderprogramm bis 20 Uhr auf Werbespots für Klingeltöne.

Sollten Sie dennoch auf unangemessene Werbung aufmerksam werden, können Sie sich jederzeit an die Zuschauerredaktion wenden